Berichte Gemeinderatssitzungen

D6/4306-20

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2020

Die in der vorigen Sitzung vorbesprochene Änderung der Gestaltungssatzung wurde im Hinblick auf die beabsichtigte Änderungen nochmals besprochen und in der vorliegenden Fassung zur Vorlage beim Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorgesehen.

Der Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplans „Vachendorf-Lettenberg“ für den Bereich des Grundstücks FlNr.: 343 in der Reichhausener Straße, der bereits zu früherer Zeit in den Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet aufgenommen wurde, wurde einstimmig unter der Bedingung der dinglichen Sicherung der Nutzung der Wohnraums als Erstwohnsitz angenommen. Die Anfrage aus dem Gemeinderat, ob es dann nicht sinnvoll sei, gleich das dahinterliegende bereits bebaute Grundstück mit aufzunehmen, wurde dahingehend beantwortet, dass dieses im Außenbereich befindliche Grundstück sich noch nicht im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet aufgenommen und deshalb eine gleichzeitige Mitaufnahme Schwierigkeiten beinhaltet.

Der Wasserversorgungsverband der Mühlener Gruppe hat einen Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes für eine Ultrafiltrationsanlage in Mühlen 12 gestellt. Der Geschäftsführer des Wasserschaffungsverbandes Hans Getzreiter war anwesend und ihm wurde durch einstimmigen Beschluss des Gemeindesrates das Wort erteilt. Er erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Größe der Planung damit zusammenhänge, dass durch den jetzigen Neubau bereits vorausschauend auch die Möglichkeit geschaffen werden solle, dass nicht nur der Brunnen, sondern auch die Quelle filtriert werden könnten. Der Bau sollte so schnell wie möglich realisiert werden, um so schnell wie möglich die Wiederinbetriebnahme des Brunnens durchführen zu können. Da der Bauantrag nicht der geltenden und auch nicht der zukünftigen geplanten Gestaltungssatzung entspricht, stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben unter der Auflage zu, dass die geltenden Vorgaben der Gestaltungssatzung einzuhalten sind.

Die Hauseigentümer des Anwesens am Gaisberg 3 haben einen Antrag auf Errichtung eines Lärmschutzwalls und eines Geräteschuppens mit begrüntem Carportdach gestellt. Da es sich bei der anliegenden Straße um eine Kreisstraße handelt, hat hier nicht die Gemeinde zu entscheiden, die angedachte Höhe des Lärmschutzwalls wird von der Straßenbehörde abgelehnt. Nachdem auch weitere Fragen offen sind, sollen Rückfragen beim Bauwerber gestellt werden.

Der Gemeinderat wird am 13.10.2020 die Schule und Hackschnitzelheizung besichtigen, dies dient insbesondere zur Information der neu gewählten Gemeinderäte.

Der Bürgermeister informierte davon, dass die Stellungnahme des Landratsamts zur gemeindlichen Ablehnung der Errichtung des Funkmastes negativ ausgefallen ist und das Landratsamt androht, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Die Gemeinde hat Möglichkeit zur Stellungnahme bis 01.11.2020 und wird sich in der kommenden Sitzung mit der Angelegenheit beratend befassen.

Die Anfrage von Gemeinderätin Kruse im Hinblick auf die an sich anstehende Bürgerversammlung im Herbst wurde vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass derzeit darüber nachgedacht werde, eine digitale Präsentation statt einer Bürgerversammlung in Anwesenheit zu erarbeiten, da die Corona-Auflagen nicht absehbar sind und aufgrund der erfreulich guten Besucherzahlen der Bürgerversammlungen der letzten Jahre keinesfalls riskiert werden soll, interessierte Bürger abweisen zu müssen. Ein übereinstimmendes Meinungsbild der Gemeinden im Landkreis konnte noch nicht gefunden werden.